
ZOLLABWICKLUNGEN IN DER SCHWEIZ
23 Mai 2023
TRANSPORT, SCHIFFFAHRT UND ZOLLABWICKLUNGEN AM CHIASSO-PASS
23 Mai 2023Die Überquerung des Schweizer Zolls
kann je nach Art komplex sein von im Gepäck gefundenen Waren oder Tieren.
Es gibt jedoch einige nützliche Hinweise, die die Grenzformalitäten erleichtern und die Einreise in die Schweiz erleichtern können
PRIVATE GÜTER
Für die Einreise in die Schweiz müssen alle Waren mit einem Gesamtwert von mehr als 300 Franken oder über den festgelegten Grenzwerten für Lebensmittel, Alkohol und Tabak an der Grenze deklariert werden.
Wenn Sie die entsprechenden Zölle nicht bezahlen, können die Produkte beschlagnahmt werden.
TIERE UND PFLANZEN
An der Schweizer Grenze
variieren die Formalitäten für die Einfuhr von Tieren je nach Art Anzahl der Tiere und Waren tierischen Ursprungs, die Sie importieren möchten.
Für weitere Informationen ist es wichtig, die Vorschriften zu Waren tierischen Ursprungs und geschützter Fauna zu konsultieren.
Was Pflanzen betrifft, ist bei der Mitnahme von Urlaubssouvenirs in die Schweiz Vorsicht geboten, da in vielen Fällen die Einfuhr von Pflanzen, Früchten, Gemüse und Schnittblumen verboten ist , Samen und andere frische lebende Pflanzenteile sowie etwas Holz und Erde.
Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die Verordnungen zu Pflanzen, Schnittblumen und geschützten Pflanzen sowie die Informationen zur Pflanzengesundheit zu konsultieren.
WAFFEN
Die Einfuhr vieler Waffenarten in die Schweiz ist verboten.
Daher müssen Sie alle eingeführten Waffen und Munition bei einer offenen Zollstelle anmelden.
Bitte beachten Sie, dass auf Waffen keine Zölle erhoben werden, jedoch eine Mehrwertsteuer (MwSt) von 7,7 % anfällt.
Für weitere Informationen zur Waffeneinfuhr und den erforderlichen Genehmigungen empfehlen wir Ihnen, die Waffenseite des Bundesamtes für Zoll und Grenzschutz zu konsultieren oder direkt bei uns anzufragen.
LEIHFAHRZEUG
Es ist möglich, die Schweizer Grenze mit einem Leihfahrzeug zu überqueren. Um jedoch einen Diebstahlsverdacht auszuschließen, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Fahrzeughalters.
Zu diesem Zweck kann auf der Website der Schweizer Behörden ein Bewilligungsformular heruntergeladen werden.
Es empfiehlt sich, das Genehmigungsformular sorgfältig auszufüllen und beim Grenzübertritt immer eine Kopie im Fahrzeug zu haben. So vermeiden Sie Probleme mit den Schweizer Zollbehörden.
BARGELD ODER WERTPAPIERE
Sie können die Schweizer Grenze mit jeder Menge Liquidität überqueren, sei es Bargeld oder Wertpapiere.
Wenn Sie jedoch mit mehr als 10.000 Schweizer Franken in die Schweiz einreisen, haben die Zollbeamten das Recht, das Geld zu beschlagnahmen, wenn sie eine Straftat vermuten.
Es wird empfohlen, Bargeldbeträge über 10.000 Schweizer Franken bei der Einreise in die Schweiz beim Zollamt anzumelden.
Weiterhin ist zu beachten, dass Beträge über 10'000 Schweizer Franken im EDV-System des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit erfasst werden.
Es ist wichtig, die Regeln und Vorschriften zur Deklaration von Geld und Wertpapieren bei der Einreise in die Schweiz zu befolgen, um Probleme mit den Zollbehörden zu vermeiden.
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